Werkzeugkasten für den eigenen Betrieb

Angebot, Rechnung, Ablage — im Klartext statt im Formular.

Ein fertiges Arbeitspaket für Claude Code: Angebote und Rechnungen als PDF, automatische Belegablage, Abgleich mit dem Kontoauszug, betriebswirtschaftliche Auswertung und eine rechtliche Ersteinschätzung für den Bau. Bedient wird alles in normalen Sätzen.

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01 — Was darin steckt

Sechs Bereiche, die den Bürotag abdecken.

Angebot und Rechnung

PDF mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Wählt selbst zwischen 19 %, ermäßigtem Satz, § 13b Reverse-Charge und Kleinunternehmerregelung. Fehlt eine Pflichtangabe, bricht das Werkzeug ab, statt zu raten.

Fortlaufende Nummern

Die Vergabe sperrt die Liste beim Schreiben. Zwei gleichzeitige Vorgänge bekommen nie dieselbe Nummer — genau daran scheitern sonst Betriebsprüfungen.

Belege sortieren

Liest Rechnungen aus, benennt einheitlich um, legt nach Jahr und Monat ab und schreibt eine Belegliste. Was nicht sicher erkannt wird, landet im Stapel zum Prüfen statt in der Buchhaltung.

Kontoauszug abgleichen

Zeigt Ausgaben ohne Beleg und eigene Rechnungen ohne Zahlungseingang. Lohn, Steuern und Umbuchungen bleiben außen vor.

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Monat für Monat nach Kostenart, mit Rohertrag, Materialquote und Break-even. Fehlt eine Quelle, bleibt die Zeile leer statt geschätzt.

Recht am Bau

Abnahme, Mängel, Verzug, Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, Nachträge, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, SOKA-BAU, Scheinselbstständigkeit — mit Normverweis und dem klaren Hinweis, wo der Anwalt übernimmt.

02 — Einrichten

Vier Schritte, einmalig.

  1. ZIP laden und entpacken, zum Beispiel nach C:\Buero.
  2. Einrichten.ps1 ausführen. Das Skript sagt, was noch fehlt: Python, ein Browser für die PDF-Ausgabe, fehlende Stammdaten.
  3. firma.json ausfüllen: Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung, Zahlungsziel. Die einzige Datei, die von Hand gepflegt wird.
  4. Im Ordner claude starten und losschreiben: Schreib ein Angebot für Mustermann GmbH über eine Badsanierung.
03 — Wie es arbeitet

Es erfindet nichts.

Fehlt ein Preis, wird gefragt statt geschätzt. Schreiben an Kunden entstehen als Entwurf und gehen erst nach ausdrücklicher Freigabe hinaus. Belege werden kopiert, nie überschrieben, damit die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren nach § 147 AO gewahrt bleibt. Die rechtlichen Hinweise ersetzen keinen Anwalt und die Auswertung keinen Steuerberater; beides sagt das Paket an jeder Stelle, an der es darauf ankommt.